Die Stadt Dresden erhebt für privat veranlasste Übernachtungen eine Tourismusabgabe (Beherbergungssteuer). Pension, Hotel und FEWO-Vermieter sind der Stadt verpflichtet, die Abgabe direkt von den Gästen vor Ort einzuziehen und an die Stadt Dresden weiterzureichen. Das geforderte Entgelt entspricht 1/15tel des Logisbetrages einschließlich Mehrwertsteuer. Leistungen wie Frühstück, Abendessen, usw. sind von der Steuer ausgenommen.

Im Rahmen einer geschäftlichen Dienstreise kann der Gast eine Steuerbefreiung mit den entsprechenden Formularen beantragen.

 

Unter dem nachfoldenden Link finden Sie verschiedene Informationen und Freistellungformulare:

 

http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php?shortcut=beherbergungssteuer